Freitag, 25. März 2011

Tante Paula Elektroroller - Ferdinand I

Tante Paula Elektroroller - Ferdinand I:
Mit Ferdinand l. wurden neue Maßstäbe in Sachen Elektroroller gesetzt. Die Roller entwickelten sich in kürzester Zeit zu einem beliebten und dabei umweltfreundlichen Fortbewegungsmittel.

Strassenzulassung
Tante Paula Elektroroller gelten rechtlich als MOFA!
Folgende Regeln gelten für Mofas (und somit auch für E-Roller):

Wo fahren?
Mofas kann man grundsatzlich auf der Straße fahren und auf Fahrradwegen, die dies genehmigen.

Kennzeichen?
Alle motorbetriebenen Gefährte, die am Straßenverkehr teilnehmen sind Versicherungs Kennzeichenpflichtig. Deshalb wird beim Kauf eines Tante Paula Elektrorollers die EUBetriebserlaubnis beigelegt. Mit diesem Dokument können Sie bei jeder Versicherungsstelle ein Kennzeichen erwerben (ca. 60 € im Jahr).

Führerschein
Zum Fahren von Tante Paula Rollern reicht eine Fahrerlaubnis (z.B. Autoführerschein oder Mofa-Prüfbescheinigung, Mindestalter: 15 Jahre). Personen, die vor 1965 geboren sind, benötigen keinen Führerschein.

Keine Helmpflicht!
Eine Helmpflicht besteht bei Mofas erst ab einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
von mehr als 20km/h.

Reichweite bis 15km oder mit anderem Akku bis zu 30 km.

Für Selbstabholer inkl. Originalkarton.
Preis: 400 EUR